Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privatbrauerei Ketterer
 
 
Privatbrauerei Wilhelm Ketterer KG 
Jahnstr.10
D-75173 Pforzheim
Fon +49 (0)7231 / 92 11-0
Fax +49 (0)7231 / 92 11-29
Email: info@brauerei-ketterer.de

USt.ID-Nr.: DE 144 180 819

Geschäftsführer: Peter & Willi Ketterer
HRA 500142 beim Handelsregister Mannheim

 
 
 
   
  1 Einbeziehung  
 

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Brauerei Wilhelm Ketterer KG - nachstehend BRAUEREI genannt - und ihren Geschäftspartnern - nachstehend KUNDE genannt, wenn und soweit nicht etwas Anderes individuell vereinbart wurde. Verweist der Kunde seinerseits auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen, wird ihrer Geltung hiermit widersprochen. Diese Bedingungen gelten insbesondere für alle Angebote der Brauerei, für alle Lieferungen und Verkäufe und auch für solche künftige Geschäftsabschlüsse. Die Abtretung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag ist nicht gestattet.

 
   
  2 Angebot, Schriftformklausel  
 

Die Angebote der Brauerei sind freibleibend. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sondervereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder spätere Geschäfte.

 
   
  3 Lieferung  
 

Eine Direktbelieferung erfolgt - bei rechtzeitiger Bestellung - gemäß feststehender Toureneinteilung der Brauerei, sonst ab Rampe. Die Brauerei ist berechtigt, zum Ab- und Beladen der von ihr eingesetzten eigenen oder fremden Fahrzeuge von dem Kunden die Gestellung von Hilfskräften zu verlangen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen des Abnehmers. Die Brauerei ist nicht verpflichtet, Abholer außerhalb der tariflichen Arbeitszeit abzufertigen. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch Umstände, die nicht im Verschulden der Brauerei liegen, unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert, so ist die Brauerei für die Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkung von der Liefe-rung entbunden.

 
   
  4 Qualität, Gewährleistung  
 

Umfang, Zustand und Qualität der Lieferungen sind jeweils unverzüglich nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen insoweit sind der Brauerei gegenüber unverzüglich mitzuteilen, offenkundige Mängel und Mengenabweichungen spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Brauerei berechtigt, innerhalb angemessener Frist mangelfrei nachzuliefern.
Die Brauerei haftet nicht für Flaschenbruch nach Auslieferung eines Auftrages. Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise - auch bei Anlieferung von Paletten - sind bezüglich der Menge unverzüglich beim Empfang der Ware, sonst jedoch spätestens innerhalb 10 Tagen, geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
Bier soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert werden. Die beste Bierkeller-Temperatur liegt bei 7 - 8°C.

 
   
  5 Zahlung, Verzug, Schadenersatz wegen Nichterfüllung  
 

Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listenpreisen/Tagespreisen oder vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
Sofern keine andere Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart wurde, gilt Barzahlung einschließlich Pfandhinterlegung bei Entgegennahme der Ware durch den Kunden/Käufer.
Rechnungen für Lieferungen sind einschließlich des Pfandgeldes für Leergut sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und unter Angabe der Kundennummer, der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums zu bezahlen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden/Käufers.
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

Für den Fall, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht oder Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, ist die Brauerei nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle ist die Brauerei berechtigt, 20 % des vereinbarten Entgelts als Schadenersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Dem Kunden steht der Nachweis frei, ein Schaden sei nicht entstanden oder niedriger als die vorgenommene Pauschalierung.

 
   
  6 Abrechnungsbestätigung  
 

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

 
   
  7 Gesamthaftung  
 

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Brauerei auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Brauerei. Gegenüber Unternehmern haftet die Brauerei bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Brauerei zurechenbaren Körper - und Gesundheitsschäden.

 
   
  8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte  
 

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden/Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Brauerei anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden/Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

 
   
  9 Vermögensverschlechterung des Kunden  
 

Werden der Brauerei nachträglich Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt und wird dadurch der Zahlungsanspruch der Brauerei gefährdet, ist die Brauerei berechtigt, ihre Forderung insgesamt und unabhängig von der Laufzeit etwa erhaltener Wechsel fällig zu stellen.

 
   
  10 Eigentumsvorbehalt  
 

Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise im regelmäßigen Geschäftsverkehr erfolgen.
Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.
Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 vom Hundert, ist die Brauerei auf Verlangen des Kunden/Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

 
   
  11 Leergut  
 

Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
Das von der Brauerei zur Verfügung gestellte Leergut von Handelswaren bleibt treuhänderisches Eigentum der Brauerei.

 
   
  12 Pfand  
 

Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
Bezüglich der Abrechung von Leergutauszügen gilt Ziffer 6 entsprechend.

 
   
  13 Rückgabe  
 

Der Kunde hat das Leergut zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Der Kunde verpflichtet sich, das Leergut in gleicher Art und Beschriftung, gleicher Güte und Menge zurückzugeben. Fehlendes Leergut ist unter Anrechnung des gezahlten Pfand-Sicherungsbetrages zum jeweiligen Tagespreis-Neuwert zu ersetzen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen.
Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Emballage-Ausgleich kann eine Ausrechnung des Pfandwertes unterbleiben.
Für nicht zurückgegebenes Leergut ist, ohne Rücksicht auf Verschulden, Schadenersatz mit dem am Abrechnungstage gültigen Wiederbeschaffungspreis zu leisten, wobei das einbezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.

 
   
  14 Sonderregelung bei Direktdistribution  
 

Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrweg-Leergut) zurückzunehmen.

 
   
  15 Datenverarbeitung  
 

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

 
   
  16 Gerichtsstand  
 

Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Pforzheim Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Pforzheim Erfüllungsort. Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Pforzheim Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 
   

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