| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privatbrauerei Ketterer |
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Privatbrauerei Wilhelm
Ketterer KG Jahnstr.10 D-75173 Pforzheim Fon +49 (0)7231 / 92 11-0 Fax +49 (0)7231 / 92 11-29 Email: info@brauerei-ketterer.de USt.ID-Nr.: DE 144 180 819 Geschäftsführer: Peter & Willi Ketterer HRA 500142 beim Handelsregister Mannheim |
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| 1 Einbeziehung | |||
| Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Brauerei Wilhelm Ketterer KG - nachstehend BRAUEREI genannt - und ihren Geschäftspartnern - nachstehend KUNDE genannt, wenn und soweit nicht etwas Anderes individuell vereinbart wurde. Verweist der Kunde seinerseits auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen, wird ihrer Geltung hiermit widersprochen. Diese Bedingungen gelten insbesondere für alle Angebote der Brauerei, für alle Lieferungen und Verkäufe und auch für solche künftige Geschäftsabschlüsse. Die Abtretung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag ist nicht gestattet. |
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| 2 Angebot, Schriftformklausel | |||
| Die Angebote der Brauerei sind freibleibend. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sondervereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder spätere Geschäfte. |
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| 3 Lieferung | |||
| Eine Direktbelieferung erfolgt - bei rechtzeitiger Bestellung - gemäß feststehender Toureneinteilung der Brauerei, sonst ab Rampe. Die Brauerei ist berechtigt, zum Ab- und Beladen der von ihr eingesetzten eigenen oder fremden Fahrzeuge von dem Kunden die Gestellung von Hilfskräften zu verlangen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen des Abnehmers. Die Brauerei ist nicht verpflichtet, Abholer außerhalb der tariflichen Arbeitszeit abzufertigen. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch Umstände, die nicht im Verschulden der Brauerei liegen, unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert, so ist die Brauerei für die Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkung von der Liefe-rung entbunden. |
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| 4 Qualität, Gewährleistung | |||
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Umfang, Zustand und Qualität der Lieferungen sind jeweils unverzüglich
nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen insoweit sind der Brauerei
gegenüber unverzüglich mitzuteilen, offenkundige Mängel
und Mengenabweichungen spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen.
Bei berechtigter Mängelrüge ist die Brauerei berechtigt, innerhalb
angemessener Frist mangelfrei nachzuliefern. |
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| 5 Zahlung, Verzug, Schadenersatz wegen Nichterfüllung | |||
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Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige
Kundengruppe gültigen Listenpreisen/Tagespreisen oder vereinbarten
Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. |
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| 6 Abrechnungsbestätigung | |||
| Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat. |
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| 7 Gesamthaftung | |||
| Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Brauerei auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Brauerei. Gegenüber Unternehmern haftet die Brauerei bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Brauerei zurechenbaren Körper - und Gesundheitsschäden. |
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| 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte | |||
| Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden/Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Brauerei anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden/Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. |
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| 9 Vermögensverschlechterung des Kunden | |||
| Werden der Brauerei nachträglich Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt und wird dadurch der Zahlungsanspruch der Brauerei gefährdet, ist die Brauerei berechtigt, ihre Forderung insgesamt und unabhängig von der Laufzeit etwa erhaltener Wechsel fällig zu stellen. |
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| 10 Eigentumsvorbehalt | |||
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Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten
des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor. |
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| 11 Leergut | |||
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Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung
oder -etikettierung versehene Leergut (Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer,
Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen
Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum
der Brauerei. |
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| 12 Pfand | |||
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Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für
das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als
Sicherheit. Sie gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für
Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. |
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| 13 Rückgabe | |||
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Der Kunde hat das Leergut zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen.
Der Kunde verpflichtet sich, das Leergut in gleicher Art und Beschriftung,
gleicher Güte und Menge zurückzugeben. Fehlendes Leergut ist
unter Anrechnung des gezahlten Pfand-Sicherungsbetrages zum jeweiligen
Tagespreis-Neuwert zu ersetzen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben
kann die Brauerei zurückweisen. |
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| 14 Sonderregelung bei Direktdistribution | |||
| Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrweg-Leergut) zurückzunehmen. |
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| 15 Datenverarbeitung | |||
| Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. |
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| 16 Gerichtsstand | |||
| Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Pforzheim Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Pforzheim Erfüllungsort. Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Pforzheim Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
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